Ab Messebeginn können Sie sich im Pressebüro (ausgeschildert) nach den Akkreditierungs-Richtlinien der AFAG Messen und Ausstellungen GmbH akkreditieren.
Ein Vorversand von Presseausweise erfolgt nicht. Pressekarten werden nur an Redaktionsmitglieder und Journalisten ausgegeben, nicht jedoch an Mitarbeiter der Verlagsleitung, Anzeigen- oder Werbeabteilung.
Akkreditiert werden Journalisten mit Presseausweisen folgender Organisationen:
- Deutscher Journalisten Verband (DJV)
- Deutsche Journalistinnen - und Journalisten-Union (dju in ver.di)
- Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
- Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)
- Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS)
- Freelens
- und Personen mit dem internationalen Presseausweis der International Federation of Journalists (IFJ) in Brüssel
Einen journalistischen Redaktionsauftrag benötigen folgende Journalisten für ihre Akkreditierung:
- Ausweisinhaber von journalistischen Fachverbänden
- die einen auf die aktuelle Messe bezogenen Auftrag einer Redaktion (Originalbriefkopf, keine Kopie) vorlegen oder sich durch namentlich gekennzeichnete Pressebelege legitimieren. Belege dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
- die ein aktuelles Impressum vorlegen, in dem sie als Redakteure/ Fotograf/ ständige Mitarbeiter oder Autoren aufgeführt sind.
- Hörfunk-, TV-Journalisten, Produktionsfirmen, die einen redaktionellen Auftrag eines Senders (privat- oder öffentlich/ rechtlich) mit Originalbriefkopf (keine Kopie) vorlegen können.
- Journalisten/ Fotografen
- die einen auf die aktuelle Messe bezogenen Auftrag einer Redaktion (Originalbriefkopf, keine Kopie) vorlegen oder sich durch namentlich gekennzeichnete Pressebelege legitimieren.
Belege dürfen nicht älter als 3 Monate sein. - die ein aktuelles Impressum vorlegen, in dem sie als Redakteure/ Fotograf/ ständige Mitarbeiter oder Autoren aufgeführt sind.
- Mitglieder von Jugendpresseorganisationen. Sie erhalten gegen Vorlage ihres gültigen Ausweises einmalig eine Tageskarte.
- Mitglieder von Internet-Redaktionen werden aufgrund der allgemeinen Zugänglichkeit des Internets und der damit verbundenen mangelnden Überprüfbarkeit der eigenen journalistischen Leistung nur gegen Vorlage eines anerkannten Presseausweises akkreditiert.
Ausnahmen: Internet-Redaktionen, die zu Vollredaktionen oder Verlagen gehören, z. B. SPIEGEL online, nordbayern.de usw. - Personen, die nachweisen können, dass sie für die Presse und Öffentlichkeitsarbeit einer Behörde oder Institution tätig sind (z. B. Pressesprecher, Firmenpressestellen ausstellender Unternehmen).
- Alle ausländischen Pressevertreter (Wohnort außerhalb Deutschlands), die ihre Zugehörigkeit zur Presse dokumentieren können, z. B. durch den offiziellen Presseausweis des jeweiligen Landes.
- Ausländische Pressevertreter mit Wohnsitz in Deutschland werden gegen Vorlage des in Deutschland gültigen Ausweises (s. o.) akkreditiert.
- Volontäre, Aushilfen und Pflichtpraktikanten werden nur gegen Vorlage eines gültigen Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrages akkreditiert, aus dem hervorgeht, dass die journalistische Tätigkeit Hauptzweck der Ausbildung beziehungs-weise Anstellung ist. Trifft dies zu, so erhalten diese Antragsteller einmalig eine Tageskarte.
Nicht akkreditiert werden:
- Personen ohne jegliche Legitimation
- Mitarbeiter der Verlagsleitung, Anzeigen- oder Werbeabteilung
- Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen, z. B. Fleet Street London, Universal Press (USA), citypress24 (England), City News (England) usw.
- Personen mit abgelaufenen Presseausweis
- Personen, denen andere Journalisten die redaktionelle Bestätigung geschrieben haben; dies gilt insbesondere für Verwandte und Ehepartner
- Personen mit Hausausweisen ohne Auftrag der Redaktion
- Personen, die lediglich Sendemöglichkeiten eines offenen Kanals nutzen
Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht!
Wichtiger Hinweis:
Die Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der AFAG Messen und Ausstellungen GmbH behält sich vor, Belegnachweise über die Berichterstattung der Messe einzufordern.